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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hundetante Taunus – Kris Hansen


§ 1 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand sind jegliche Trainingsstunden (Einzelstunden, Hausbesuche,

Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter).

Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und

Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

2. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von

Erziehungskursen/Trainings und Seminaren hängt im Wesentlichen von der

Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung

1. An den angebotenen Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten und

Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz

verfügen. Die Vorlage des Impfpasses kann verlangt werden.

2. Das Training darf nur besucht werden, wenn der Hund über körperliche Fitness

verfügt. Ansteckende Krankheiten müssen unverzüglich mitgeteilt werden und

schließen den Hund vom Training aus.

3. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

4. Die Trainerin behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von

Gründen abzulehnen.

§ 3 Vertrag/Anmeldung

1. Die Anmeldung kann per Post, E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen.

2. Sobald die Anmeldung bestätigt wird, gilt diese als verbindlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Mit der Anmeldung ist die Zahlung der bekannten oder zuvor besprochenen Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzüge auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu einem festgelegten Termin oder direkt zum Training/ Kurs erfolgen.

§ 5 Rücktritt

1. Rücktritt durch den Teilnehmer:

Jeder Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar,

Kurs, Aktivitäten) und Leistung vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat

schriftlich oder telefonisch mindestens 48 Stunden vor der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar,

Kurs, Aktivität) zu erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen oder das nicht

anwesend sein bei Beratungsgesprächen vor Ort (bspw. in der Wohnung des

Teilnehmers) gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall wird die vereinbarte Gebühr voll

berechnet.

In Ausnahmefällen können Unterrichtseinheiten in einem nachfolgendem Kurs

besucht werden.

2. Rücktritt durch die Trainerin:

Wegen mangelnder Beteiligung, durch Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt

können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen

werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter

Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen die Trainerin sind ausgeschlossen. Stört ein

Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen der

Trainerin, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.

§ 6. Teilnahmeausschluss

1. Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der

Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der

Gebühr, allerdings kann die versäumte Trainingseinheit nach Absprache in einem

späteren, gleichen Kurs nachgeholt werden

2. Bei Misshandlung oder bei Anwendung von Hilfsmitteln, wie.z.B. Stromhalsbändern

erfolgt ein sofortiger Ausschluss.

§ 7 Haftung

1. Die Teilnahme an Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten,

Veranstaltungen und Hundetreffs/Hundewanderungen erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Haftung der Trainerin beschränkt sich auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die

von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für die

durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.

§ 8 Mitwirkungspflicht

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Leistungsstörungen zu vermeiden oder gering zu

halten.

Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Trainerin zu erfolgen,

andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Sollte ein übergebener Hund

erkranken, ist de Trainerin berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl (falls der Haustierarzt

nicht bekannt ist) mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglich

entstandenen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des

Tierhalters.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des

gesamten Vertrages zur Folge.


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