Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundetante Taunus – Kris Hansen
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand sind jegliche Trainingsstunden (Einzelstunden, Hausbesuche,
Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter).
Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und
Abläufe kostenlos beraten zu lassen.
2. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von
Erziehungskursen/Trainings und Seminaren hängt im Wesentlichen von der
Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.
§ 2 Teilnahmevoraussetzung
1. An den angebotenen Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten und
Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz
verfügen. Die Vorlage des Impfpasses kann verlangt werden.
2. Das Training darf nur besucht werden, wenn der Hund über körperliche Fitness
verfügt. Ansteckende Krankheiten müssen unverzüglich mitgeteilt werden und
schließen den Hund vom Training aus.
3. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
4. Die Trainerin behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
§ 3 Vertrag/Anmeldung
1. Die Anmeldung kann per Post, E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen.
2. Sobald die Anmeldung bestätigt wird, gilt diese als verbindlich.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Mit der Anmeldung ist die Zahlung der bekannten oder zuvor besprochenen Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzüge auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu einem festgelegten Termin oder direkt zum Training/ Kurs erfolgen.
§ 5 Rücktritt
1. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar,
Kurs, Aktivitäten) und Leistung vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat
schriftlich oder telefonisch mindestens 48 Stunden vor der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar,
Kurs, Aktivität) zu erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen oder das nicht
anwesend sein bei Beratungsgesprächen vor Ort (bspw. in der Wohnung des
Teilnehmers) gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall wird die vereinbarte Gebühr voll
berechnet.
In Ausnahmefällen können Unterrichtseinheiten in einem nachfolgendem Kurs
besucht werden.
2. Rücktritt durch die Trainerin:
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt
können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen
werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter
Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet.
Weitergehende Ansprüche gegen die Trainerin sind ausgeschlossen. Stört ein
Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen der
Trainerin, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.
§ 6. Teilnahmeausschluss
1. Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der
Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der
Gebühr, allerdings kann die versäumte Trainingseinheit nach Absprache in einem
späteren, gleichen Kurs nachgeholt werden
2. Bei Misshandlung oder bei Anwendung von Hilfsmitteln, wie.z.B. Stromhalsbändern
erfolgt ein sofortiger Ausschluss.
§ 7 Haftung
1. Die Teilnahme an Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten,
Veranstaltungen und Hundetreffs/Hundewanderungen erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Haftung der Trainerin beschränkt sich auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die
von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für die
durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
§ 8 Mitwirkungspflicht
1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Leistungsstörungen zu vermeiden oder gering zu
halten.
Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Trainerin zu erfolgen,
andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Sollte ein übergebener Hund
erkranken, ist de Trainerin berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl (falls der Haustierarzt
nicht bekannt ist) mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglich
entstandenen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des
Tierhalters.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.